Rauchmelder
Als Service für unsere Bewohner der Stadt Teuchern geben wir hier als Feuerwehr eine Übersicht zur Montagepflicht von Rauchmeldern in Wohnräumen.
Zum 1. Januar 2011 werden Rauchmelder in einigen Bundesländern in den Wohnungen Pflicht. Die Feuerwehren raten allerdings dazu, mit dem Ausrüsten der Wohnungen mit den Rauchmeldern nicht bis dahin zu warten. Je früher die Rauchmelder angebracht sind, um so früher können sie auch die Schutzfunktion für die Bewohner übernehmen. Leider müssen noch viele Hausbesitzer oder Mieter vom Nutzen und der Notwendigkeit dieser überzeugt werden. Dabei ist die Brandgefahr doch gerade in der bevorstehenden Weihnachtszeit immens hoch. Zu kaum einem Zeitpunkt des Jahres werden so viele offene Flammen in den Wohnungen und Häusern betrieben wie in der Advents- und Weihnachtszeit. Und eben diese offenen Flammen bergen ein erhöhtes Brandrisiko in sich. In vielen Fällen hat man schon lesen können, das Hunde oder Katzen ihre Herrchen und Frauchen vor dem Flammentod oder Ersticken gerettet haben. Dies war jedoch meist nicht auf den Geruchssinn der Tiere zurückzuführen, denn dieser ist ähnlich wie beim Menschen im Schlaf abgeschaltet. Vielmehr sind sie durch das Knacken verbrennenden Holzes aufgeschreckt worden. Oft ist es aber dann schon zu spät, um Schlimmeres verhindern zu können. Rauchmelder hingegen schlagen viel früher an, so kann oftmals sogar Schlimmeres durch rechtzeitiges Reagieren verhindert werden (Eine Übersicht, über die Bundesländer in denen die Rauchmelderpflicht in die jeweiligen Landesbauordnungen eingetragen ist, findet sich am Ende des Textes).
Rauchmelder können zu einem lebensrettenden Weihnachtsgeschenk werden
Für diejenigen Mieter oder Hausbesitzer, die bislang noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet sind, wäre dieser ein ideales Weihnachtsgeschenk, mit dem im günstigsten Falle sogar Leben gerettet werden könnten.
Die Kleinen, meist nur Handteller großen Geräte, wurden in den letzten Jahren immer weiter entwickelt. So reagieren die heutigen modernen Geräte zum Teil sogar früher auf die Geschehnisse, die zum Auslösen der Rauchmelder führen sollen. Bereits in der Vergangenheit haben die Rauchmelder dadurch, dass sie immer wieder größere Katastrophen verhindert haben, bewiesen, wie wichtig diese Geräte sind.
Auch wenn keine Kontrollen stattfinden sollte man die Rauchmelder anbringen
In Schleswig-Holstein beispielsweise werden die Brandmelder zum Beginn des neuen Jahres Pflicht. Zunächst werden sicherlich keine Kontrollen dahin gehend stattfinden, ob die Rauchmelder wirklich angebracht wurden. Allerdings können Wohnungsinhaber oder Hausbesitzer damit rechnen, dass in einem Schadensfalle, wenn kein Brandmelder angebracht war, die Versicherung ihnen Schwierigkeiten machen wird, wenn es um den Ausgleich des entstandenen Schadens geht. Dazu muss die Versicherung nur den Nachweis führen das in dem jeweiligen Schadensobjekt kein Brandmelder installiert war.
- Es empfiehlt sich für Mieter, wenn in derer Wohnung noch keine Brandmelder installiert sind, den Vermieter im eigenen Interesse auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.
- Man rechnet damit, dass die Erstinstallation für Mieter kostenlos sein wird. Je nach Wohnungsgröße wird für die Brandmelder-Wartung mit jährlichen Wartungsgebühren von 5 – 10,– Euro gerechnet die auf die Mieter umgelegt werden.
- Informationen zu den am besten geeigneten Rauchmeldersystem bekommen sie zum Teil bei Ihrer örtlichen Feuerwehr oder im fachlich versierten Handel. Empfehlenswert ist es bei der Anschaffung der Rauchmelder auf das VDO-Siegel zu achten. Bei Bestellungen aus dem Ausland sollte man Vorsicht walten lassen, nicht alle Geräte sind für den Betrieb in Deutschland zugelassen.
- Speziell für Gehörlose werden besondere Ausführungen der Rauchmelder angeboten, die einen Alarm mit grellen Lichtblitzen und einem Vibrationsalarm neben dem Bett melden.
- Weitere interessante Informationen zum Thema Rauchmelder finden sich auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren (BMI) oder auf der Seite Rauchmelder-Lebensretter, die auch auf der Seite des BMI erwähnt wird.
[Installation von Rauchmeldern]
[Auszug aus der Bauordnung Sachsen-Anhalt]